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BAUBESCHREIBUNGEN OHNE NAEFH UND HOLZHÄUSER



SIMPLEX, KUBUS, STANDARD, BAUCONTOR, MEDITERRAN, NEON

BAUBESCHREIBUNG GENERELL FÜR ALLE HÄUSER OHNE NAEFH





0   Erläuterungen zu Baubeschreibungen (Qualitätsbeschreibungen Wände, Decken, Gründungen)

1   SIMPLEX, KUBUS, STANDARD, BAUCONTOR, MEDITERRAN, NEON  

    

1    POST DESIGNED HOMES

1a  ENERGETISCHE SANIERUNG


2    LANDHAUS

  

3    EXTRAVAGANCE/AVANTGARDE


4    KOMFORTHÄUSER

      O

5    ECO-PAKETE UND ENERGETISCHE SANIERUNG        als pdf-Datei

6    AUSBAUSTUFEN I UND II SIMPLEX, KUBUS UND STANDARD

7    AUSBAUSTUFEN I UND II NAEFH




2    LANDHAUS


BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZE FÜR LANDHAUS

 

 

 

 

 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeines

 

Die nachfolgende Baubeschreibung umfasst die in der Kostenobergrenze beim Landhausdesign zusätzlich enthaltenen Leistungen und Produkte. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Dieses gilt insbesondere, falls aus technischen Gründen und/oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten und/oder behördlichen Auflagen Änderungen notwendig werden, vorausgesetzt, dass damit keine Wertminderung verbunden ist und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

 

Die erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen werden durch  den Auftragnehmer selbst erbracht, so wie sie im VERTRAG FÜR PLANUNG, BAULEITUNG UND BESONDERE LEISTUNGEN BEI DER HERSTELLUNG FÜR BAUWERKE dargestellt sind.

Versicherung

Vermessung

Baustelleneinrichtung


Erdarbeiten

Rohbau


Fundament und Sohle

Kellergeschoss


Keine Zusätze bei diesen Arbeiten


Obergeschosse


Aufbau der Außenwände: KS-Leichtbausteinen (PPW2 17,5 cm) mit Dämmung (12 cm) und Verblendschale I (11,5 cm), so wie Verblendschale II (Fachwerk mit Ausfachung und Außenputz, Verblendstein oder Holzausfachung nach Wahl). Innenwände aus KS-Leichtbausteinen gemäß den Erfordernissen der Statik.

 

Die Erdgeschossdecke ist als Holzbalkendecke vorgesehen.

 

Schornstein: Der Schornstein beim Landhaus Tradition Executive ist aus typengeprüften Fertigteilen mit den erforderlichen Anschlüssen vorgesehen. Der Kamin ist in der Kostenobergrenze nicht berücksichtigt.

Im Weiteren keine Zusätze.


Ausbau

 

 Fenster, Balkontüren und Fensterbänke

 

Tischler- und Glaserarbeiten: Die senkrechten Fenster- und Fenstertürelemente werden als Holzfenster mit einer Wärmeschutz-Isolierverglasung (k-Wert = 1,1 W/m²) eingebaut. 

 

Die Anzahl und Anordnung der Fenster ergibt sich aus der Architekturplanung. An allen senkrechten, nicht feststehenden Fenstern werden Einhand-Dreh-Kippbeschläge angebaut.

 

Außenfensterbänke Aluminium eloxiert in braun bzw. Fachwerkfarbe.

 

Im Weiteren keine Zusätze.


  Hauseingangstür


 

Die Hauseingangstür besteht aus einer massiven Rahmenkonstruktion aus Holz. Es handelt sich hierbei um eine zweiflügelige Tür, lichter Durchgang ca. 165 cm. 

 

Im Weiteren keine Zusätze.


Innenputz

Fliesenarbeiten

Treppen


Keine Zusätze


Innentüren


 

Standardtüren sind Lebo-Innentüren (oder gleichwertig) holzfarben mit Futter, Bekleidung und eingelegter Dichtung, teilweise Glaseinsatz. Das Türblatt verfügt über eine Verbundmittellage für normale Beanspruchung im Wohnbereich. Griffgarnituren lt. Musterkollektion. Die Anzahl und Anordnung der Türen ergibt sich aus der Entwurfsplanung.


 Heizungsanlage

Fußbodenaufbau

Sanitärinstallation

Sanitärobjekte

Elektroarbeiten

Sonstiges


Keine Zusätze

 

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3   EXTRAVAGANCE


BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZE FÜR EXTRAVAGANCE UND AVANTGARDE

   

 


 

 


































 

 






















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Allgemeines

 

Die nachfolgende Baubeschreibung umfasst die in der Kostenobergrenze enthaltenen Leistungen und Produkte. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Dieses gilt insbesondere, falls aus technischen Gründen und/oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten und/oder behördlichen Auflagen Änderungen notwendig werden, vorausgesetzt, dass damit keine Wertminderung verbunden ist und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

 

Die erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen werden durch  den Auftragnehmer selbst erbracht, so wie sie im VERTRAG FÜR PLANUNG, BAULEITUNG UND BESONDERE LEISTUNGEN BEI DER HERSTELLUNG FÜR BAUWERKE dargestellt sind.

 


Versicherung

Der Bauherr versichert auf eigene Kosten während der gesamten Bauzeit das Bauvorhaben. Versicherungsumfang ist eine Bauherrenhaftpflicht- und eine Bauwesenversicherung. Eine Gebäude-versicherung, insbesondere die Rohbaufeuerversicherung muss ebenfalls abgeschlossen werden. Auf Wunsch sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

Vermessung

Das zu erstellende Bauwerk muss nach Lage und Höhe auf dem vorgesehenen Baugrundstück eingemessen und ausgewinkelt werden. Die Einmessung erfolgt durch das zuständige Katasteramt bzw. einen öffentlich bestellten Ver-messungsingenieur auf Kosten des Bauherrn.
Baustelleneinrichtung

Baustrom und Bauwasser sind vor Baubeginn vom Bauherrn einzurichten. Weiterhin trägt der Bauherr die während der Bauzeit anfallenden Verbrauchskosten.Der Baustromkasten muss über mindestens 3 x 220 V mit 16 A und 1 x 380 V mit 35 A verfügen. Der Wasseranschluss muss mindestens 3 Bar Wasserdruck liefern und einen ¾-Zoll-Anschluss haben. Der Bauherr sorgt für die Absicherung und die Baufreiheit auf dem Baugrundstück und stellt das vorgeschriebene Bauschild. Der Bauplatz ist bebauungsfähig. Für Arbeits- und Lagermöglichkeiten sind ausreichende Flächen nachzuweisen.

Erdarbeiten

Die Materialtransporte erfolgen mit Schwerlastfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 t. Der Bauherr stellt eine befestigte Anfahrtmöglichkeit für diese Transportfahrzeuge bzw. den Montagekran bis 1 m an den Baukörper heran zur Verfügung. Grundlage für die genannte Kostenobergrenze sind folgende Annahmen: waagerechtes Terrain im Bereich des Baukörpers, Oberboden (Mutterboden) in einer Schichtdicke von 20

bis 30 cm, tragfähiger Boden der Bodenklasse 1-4, keine Schicht- und Stauwassergefahr bis zur Ebene von 50 cm unterhalb der Gründungskante, angenommene zulässige Bodenpressung von d = 150 kN/m². Der vorhandene Mutterboden im Bereich des Baukörpers wird in 20 bis 30 cm Stärke abgetragen und seitlich auf dem Grundstück gelagert. Zur Erreichung der geforderten Sockelhöhe über Terrain kann es notwendig werden, dass Füllmaterial eingebaut werden muss. Diese Leistung ist nicht in der Kostenobergrenze enthalten, ebenso wenig eine eventuelle Abfuhr überschüssiger oder die Anfuhr fehlender Bodenmaterialien.

Rohbau

Fundament und Sohle

Kellergeschoss

Obergeschosse


Dachdeckerarbeiten: Die Eindeckung erfolgt mit Zinkblechen.

 

Enthalten sind alle notwendigen Formteile, Lüftungselemente und Dunstabzugshauben.

 

Dachüberstände: Alle Überstände ergeben sich aus den konstruktiven und formalen Erfordernissen. Die Traufen und Ortgänge werden nach Erfordernis auch aus Profilbrettern hergestellt. Diese sind dann für den Anstrich farblos bzw. weiß vorbehandelt.

 

Der notwendige Wetterschutzanstrich aller sichtbaren Holzkonstruktionen ist Bestandteil des Gewerkes Malerarbeiten und somit nicht in der Kostenobergrenze enthalten.

 

Klempnerarbeiten: Es werden teilweise sichtbare vorgehängte, halbrunde Dachrinnen und Fallrohre aus Titanzink mit allen erforderlichen Formstücken angebaut, so wie in den erforderlichen Bereichen kastenförmige Auflegekanäle. Die Fallrohre werden an den Traufseiten bis 30 cm oberhalb der Terrainhöhe montiert.

 

Im Weiteren Keine Zusätze


Ausbau

 Hauseingangstür

 Innenputz

Fliesenarbeiten

Treppen

Innentüren

Heizungsanlage

Fußbodenaufbau

Sanitärinstallation

Sanitärobjekte

Elektroarbeiten

Sonstiges:

 

Keine Zusätze

 

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KOMFORTHÄUSER


BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZE FÜR KOMFORTHÄUSER (AUCH SENIORENGEEIGNET- ROLSTUHLGERECHT NACH DIN 18025)

















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 Allgemeines

 

Die nachfolgende Baubeschreibung umfasst die in der Kostenobergrenze enthaltenen Leistungen und Produkte. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Dieses gilt insbesondere, falls aus technischen Gründen und/oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten und/oder behördlichen Auflagen Änderungen notwendig werden, vorausgesetzt, dass damit keine Wertminderung verbunden ist und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

 

Die erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen werden durch  den Auftragnehmer selbst erbracht, so wie sie im VERTRAG FÜR PLANUNG, BAULEITUNG UND BESONDERE LEISTUNGEN BEI DER HERSTELLUNG FÜR BAUWERKE dargestellt sind.

 

 Versicherung, Vermessung, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Rohbau: Keine Zusätze

 

Planung allgemein

 

Die Planung wird nach DIN 18025 erstellt, die dort angegebenen Bewegungsmaße sind für eine normale Möblierung eingeplant. Der Planer gibt dem Bauherrn darauf basierende Assistenz bei der Einrichtung und Möblierung des Hauses.


Ausbau

 

Fenster, Balkontüren und Fensterbänke, Hauseingangstür

 

Der Durchgang bei Balkon- und Terrassentüren; so wie zu allen Räumen ist fußbodengleich. Die Fenstergriffe sind in Sitzhöhe angebracht. Rollläden sind elektrisch bedient. Die Außenanlagen sollen bauseits höhengleich angefügt werden. Die bauseits erstellten Gefälle im Außenbereich überschreiten nicht 6%, sie sind nicht länger als 6,00 m bei mind. 1,20 m Breite. Zwischen 2 Gefällebereichen wird ein waagerechter Podestbereich von 1,50 m Länge hergestellt.

 

Innenputz, Fliesenarbeiten: Keine Zusätze


Treppen 

 

Auf Wunsch wird ein Treppenlift eingebaut. Am Antritt und im Obergeschoss werden Aufstellplätze von 1,50 x 1,50 m vorgesehen.


Innentüren

 

Die Innentüren haben ein Rohbaumaß von 1,01 m. Wo es notwendig wird, werden Schiebetüren eingebaut (z.B. Bäder oder andere kleine Räume). Schwellen sind nicht vorgesehen.

 

Heizungsanlage, Fußbodenaufbau, Sanitärinstallation: Keine Zusätze

 

Sanitärobjekte

 

Es werden bodengleiche befahrbare Duschräume mit 120 x 120 cm Größe eingebaut. Waschtische sind unterfahrbar und höhenverstellbar. Vor bzw. neben den Sanitärobjekten sind Aufstellflächen für Rollstühle vorgesehen, neben WC und Dusche sind Handgriffe angebracht, in der Dusche ein klappbarer Badehocker.

Elektroarbeiten

 

Die Elektroanlage ist vorinstalliert für ein BUS-System, inkl. Alarmanlage und relaisgeschalteter Beleuchtung. Weitere BUS-Schaltungen sind möglich. Die Klingelanlage erhält eine Lichtzeichenanlage, die in jedem Raum ein zusätzliches Lichtsignal zum Klingelton ausgibt.

 

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6  
AUSBAUSTUFE I

BAUBESCHREIBUNG SIMPLEX, KUBUS UND STANDARD, NUR ÄNDERUNGEN
 














 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbau Obergeschosse

Außenputz ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

 

Die Erdgeschossdecke ist bei Häusern mit ausgebautem Dachgeschoss als Holzbalkendecke vorgesehen. Wärmedämmung und Trockenbau sind in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Außenfensterbänke sind in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

 

Innenfensterbänke sind in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Innenputz

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Fliesenarbeiten


Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

Treppen

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Innentüren


Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Heizungsanlage

 

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

  

Sanitärinstallation

 

Wasserentsorgung: Die Abflussrohre sind nach den örtlichen Vorschriften aus Kunststoff. Sie werden von den Objekten auf kürzestem Wege zur Außenkante des Baukörpers geführt und mit allen notwendigen Formstücken frostsicher unter der Fundamentplatte eingebaut und über dem Dach entlüftet.

 

Der Bauherr ist für den Anschluss seines Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze verantwortlich und stellt diese auf eigene Kosten her.

 

Wasserversorgung: Die Zuleitung ist durch den Bauherrn von der örtlich vorhandenen Wasserversorgung zum HWR mit einem zugelassenen Zähler zu legen.

 

Die weitere Sanitärinstallation ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

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Sanitärobjekte

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

 

Elektroarbeiten

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten


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7    AUSBAUSTUFE II



BAUBESCHREIBUNG SIMPLEX, KUBUS UND STANDARD, NUR ÄNDERUNGEN


 

 


 

 












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbau Obergeschosse

Die Erdgeschossdecke ist bei Häusern mit ausgebautem Dachgeschoss als Holzbalkendecke vorgesehen. Wärmedämmung und Trockenbau sind in der Ausbaustufe II nicht enthalten.


Fliesenarbeiten

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.


Heizungsanlage

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

  

Sanitärinstallation

 

Wasserentsorgung: Die Abflussrohre sind nach den örtlichen Vorschriften aus Kunststoff. Sie werden von den Objekten auf kürzestem Wege zur Außenkante des Baukörpers geführt und mit allen notwendigen Formstücken frostsicher unter der Fundamentplatte eingebaut und über dem Dach entlüftet.

 

Der Bauherr ist für den Anschluss seines Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze verantwortlich und stellt diese auf eigene Kosten her.

 

Wasserversorgung: Die Zuleitung ist durch den Bauherrn von der örtlich vorhandenen Wasserversorgung zum HWR mit einem zugelassenen Zähler zu legen.

 

Die Sanitärinstallation ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

 

Sanitärobjekte

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

 

Elektroarbeiten

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten. 

 

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7    AUSBAUSTUFE I

BAUBESCHREIBUNG NORDAMERIKANISCHE EFH, NUR ÄNDERUNGEN


















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Obergeschosse

Die Ausbaustufe I beinhaltet nur die Lieferung und die Begleitung des Aufbaues der Holzständerwände und des Daches der Obergeschosse. Der Aufbau erfolgt durch den Bauherrn selbst. Für die gelieferten Materialien gilt die Standardbaubeschreibung für NAEFH. Nicht enthalten sind hierbei die GK-Platten und Dämmstoffe für Innenwände.


Ausbau


Fenster, Balkontüre, Hauseingangstür und Fensterbänke

 

Die Ausbaustufe I beinhaltet nur die Lieferung und die Begleitung des Aufbaues der Fenster und Außentüren. Der Aufbau erfolgt durch den Bauherrn selbst. Für die gelieferten Materialien gilt die Standardbaubeschreibung für NAEFH.


Fliesenarbeiten

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Treppen

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Innentüren

 

Die Ausbaustufe I beinhaltet nur die Lieferung und die Begleitung des Einbaues der Innentüren. Der Einbau erfolgt durch den bauherrn selbst. Für die gelieferten Materialien gilt die Standardbaubeschreibung für NAEFH.


Heizungsanlage


Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

Fußbodenaufbau

 

Dachgeschoss: Die Ausbaustufe I beinhaltet nur die Lieferung und die Begleitung des Einbaues der Dämmung und des Trockenestrichs. Der Einbau erfolgt durch den Bauherrn selbst. Für die gelieferten Materialien gilt die Standardbaubeschreibung für NAEFH.

 

Sanitärinstallation

 

Wasserentsorgung: Die Abflussrohre sind nach den örtlichen Vorschriften aus Kunststoff. Sie werden von den Objekten auf kürzestem Wege zur Außenkante des Baukörpers geführt und mit allen notwendigen Formstücken frostsicher unter der Fundamentplatte eingebaut und über dem Dach entlüftet.

 

Der Bauherr ist für den Anschluss seines Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze verantwortlich und stellt diese auf eigene Kosten her.

 

Wasserversorgung: Die Zuleitung ist durch den Bauherrn von der örtlich vorhandenen Wasserversorgung zum HWR mit einem zugelassenen Zähler zu legen.

 

Weitere Leistungen sind in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Sanitärobjekte

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe I nicht enthalten.


Elektroarbeiten

 

Die Hauptleitung ist durch den Bauherrn über das örtlich zuständige Versorgungsunternehmen einschließlich Hausanschluss und Zähler im HWR herzustellen. Die Elektroanlage wird nach den Bestimmungen der VDE und unter Berücksichtigung der Vorschriften des zuständigen Energieversorgungsunternehmens erstellt. Ein Potentialausgleich aus verzinktem Bandstahl wird in die Fundamentplatte eingebaut.

 

Weitere Leistungen sind in der Ausbaustufe I nicht enthalten.

 

Sonstiges:

 

Malerarbeiten innen sowie sämtliche Nebenleistungen dieser Gewerke sind in der Kostenobergrenze dieser Ausbaustufe nicht berücksichtigt

 

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7    AUSBAUSTUFE II

BAUBESCHREIBUNG NORDAMERIKANISCHE EFH, NUR ÄNDERUNGEN
 

 















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Obergeschosse

Die Ausbaustufe II beinhaltet nicht die GK-Platten und Dämmstoffe für Innenwände.

 

Fliesenarbeiten

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.


Treppen

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.


Innentüren

 

Die Ausbaustufe I beinhaltet nur die Lieferung und die Begleitung des Einbaues der Innentüren. Der Einbau erfolgt durch den bauherrn selbst. Für die gelieferten Materialien gilt die Standardbaubeschreibung für NAEFH.


Heizungsanlage

 

Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

 

Fußbodenaufbau

Dachgeschoss: Die Ausbaustufe II beinhaltet nur die Lieferung und die Begleitung des Einbaues der Dämmung und des Trockenestrichs. Der Einbau erfolgt durch den Bauherrn selbst. Für die gelieferten Materialien gilt die Standardbaubeschreibung für NAEFH.


Sanitärinstallation

 

Wasserentsorgung: Die Abflussrohre sind nach den örtlichen Vorschriften aus Kunststoff. Sie werden von den Objekten auf kürzestem Wege zur Außenkante des Baukörpers geführt und mit allen notwendigen Formstücken frostsicher unter der Fundamentplatte eingebaut und über dem Dach entlüftet.

 

Der Bauherr ist für den Anschluss seines Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze verantwortlich und stellt diese auf eigene Kosten her.

 

Wasserversorgung: Die Zuleitung ist durch den Bauherrn von der örtlich vorhandenen Wasserversorgung zum HWR mit einem zugelassenen Zähler zu legen.

 

Weitere Leistungen sind in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

 

Sanitärobjekte


Diese Leistung ist in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

 

Elektroarbeiten

 

Die Hauptleitung ist durch den Bauherrn über das örtlich zuständige Versorgungsunternehmen einschließlich Hausanschluss und Zähler im HWR herzustellen. Die Elektroanlage wird nach den Bestimmungen der VDE und unter Berücksichtigung der Vorschriften des zuständigen Energieversorgungsunternehmens erstellt. Ein Potentialausgleich aus verzinktem Bandstahl wird in die Fundamentplatte eingebaut.

 

Weitere Leistungen sind in der Ausbaustufe II nicht enthalten.

 

Sonstiges:

 

Malerarbeiten innen sowie sämtliche Nebenleistungen dieser Gewerke sind in der Kostenobergrenze dieser Ausbaustufe nicht berücksichtigt.

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